
Die Erstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplans für die Feuerwehren ist inzwischen auch in Rheinland-Pfalz verpflichtend. Spätestens bis zum Jahr 2028 hat jede Kommune einen entsprechenden Plan vorzulegen.
Feuerwehrbedarfspläne sind strategische Planungsinstrumente, die die erforderliche Ausstattung, Organisation und Personalstärke für eine leistungsfähige Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr in einer Gemeinde oder Region festlegen. Grundlage bildet eine umfassende Bedarfsanalyse, die unter anderem die geografische Lage, die Bevölkerungsdichte, das Gefährdungspotenzial (z. B. Industrieanlagen oder Wohngebiete) sowie die vorhandene Infrastruktur berücksichtigt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass im Einsatzfall schnell und effektiv Hilfe geleistet werden kann. Feuerwehrbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, um eine dauerhaft optimale Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Ein Feuerwehrbedarfsplan bietet insbesondere folgende Vorteile:
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Optimale Einsatzbereitschaft: Der Plan stellt sicher, dass die Feuerwehr im Notfall schnell und effizient reagieren kann, da alle erforderlichen Ressourcen und Abläufe definiert sind.
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Zielgerichtete Ressourcenzuteilung: Durch die Bedarfsanalyse können Personal, Fahrzeuge und Ausrüstung bedarfsgerecht eingeplant werden. Dadurch wird sowohl einer Über- als auch einer Unterausstattung wirksam entgegengewirkt.
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Kosten- und Ressourceneffizienz: Die finanziellen Mittel können zielgerichtet eingesetzt werden, da der Plan auf realistischen Bedarfen basiert und unnötige Ausgaben vermeidet.
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Verbesserte Zusammenarbeit: Ein klar strukturierter Feuerwehrbedarfsplan fördert die Kooperation zwischen verschiedenen Feuerwehren und Hilfsorganisationen, insbesondere in Regionen mit mehreren Einheiten oder bei überörtlichen Einsätzen.
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Langfristige Planungssicherheit: Durch regelmäßige Aktualisierungen und Anpassungen an aktuelle Gefährdungspotenziale und infrastrukturelle Entwicklungen bleibt die Feuerwehr stets auf dem aktuellen Stand.
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Rechtliche Absicherung: Ein dokumentierter Feuerwehrbedarfsplan unterstützt die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und trägt zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei, da er die Anforderungen an eine funktionierende Gefahrenabwehr nachvollziehbar abbildet.
Insgesamt trägt ein Feuerwehrbedarfsplan maßgeblich dazu bei, Notfallmaßnahmen vorausschauend zu planen und im Einsatzfall koordiniert umzusetzen.
Die von mir erstellten Bedarfs- und Entwicklungspläne basieren selbstverständlich auf der Handreichung und Planungshinweise für eine einheitliche Struktur der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung, herausgegeben durch das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz.