Vorgehensweise/Ablauf
Teil A
Erstbesprechung bei der Feuerwehr vor Ort, Schutzzieldefinition, Überprüfung der Wünsche der Feuerwehr
Bedarfsanalyse, Beratung zum Beschaffungsumfang
herstellerunabhängige Beratung zu den Produkten
Organisation von Vorführungen der Fahrgestellhersteller und Hersteller der Aufbauten, Organisation von Produktvorführungen der Hersteller von Ausrüstungsgegenständen
Begleitung bei den Vorführungen vor Ort
Erstellung einer Bewertungsmatrix
Erstellen des Leistungsverzeichnisses
Besprechung des Leistungsverzeichnisses mit dem Auftraggeber, schriftliche Freigabe des Leistungsverzeichnisses, Weitergabe des Leistungsverzeichnisses an die Kanzlei
Teil B
rechtskonforme Ausschreibung, Erstellen und Betreuen des Vergabeverfahrens in Kooperation mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Ausschreibungen spezialisiert hat
Auswertung der Ausschreibung
Handlungsempfehlung
Teil C
Begleitung während des Fertigungs- und Übergabeprozesses (Abnahme des Fahrgestelles, Rohbauabnahme beim Aufbauhersteller, Endabnahme)
Die Teile A und C werden von der Beratungsagentur für Feuerwehren angeboten, der Teil B von dem Kooperationspartner, einer auf europäische Ausschreibungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet.
Zunächst treffen wir uns bei Ihnen im Feuerwehrhaus bzw. einem von Ihnen benannten Ort zum „Kennenlernen". Dabei überprüfen wir gemeinsam, ob das von Ihnen gewünschte Fahrzeug zum einen mit dem zu definierenden Schutzziel und darüber hinaus mit der jeweiligen Feuerwehr(organsations)verordnung (FwOV) übereinstimmt. Weiterhin besprechen wir die detaillierte Projektplanung und legen die einzelnen Schritte fest.
Ebenso besprechen wir den für alle Feuerwehrangehörigen wichtigsten Teil: Ihr Wunschfahrzeug. Unter Berücksichtigung der jeweiligen DIN und der sich daraus ergebenen Mindestausrüstung gehen wir detailliert auf Ihre individuellen Wünsche ein. Ihr Vorteil: ich berate Sie herstellerunabhängig und völlig neutral.
Im Anschluss erstelle ich das Leistungsverzeichnis. Diese besprechen wir nochmals im Detail, Anpassungen sind möglich. Nach der Freigabe durch Sie erhält die Kanzlei das Leistungsverzeichnis, diese übernimmt den juristisch-administrativen Teil von der Erstellung der Vergabeunterlagen, der eigentlichen Ausschreibung, der Angebotsprüfung und -bewertung bis letztendlich zur endgültigen Beschaffungsempfehlung, die dann von Ihrem Entscheidungsgremium beraten und beschlossen wird.
Sie sind Ihrem Ziel schon ein gutes Stück nähergekommen: nun erfolgt die Bestellung Ihres neuen Fahrzeuges! Gerne begleite ich Sie auf Wunsch während der Bauphase bis hin zur Endabnahme. Und dann ist es geschafft. Ihr Traum in Rot wird feierlich übergeben und kann im Einsatzdienst zeigen, was in ihm steckt. Herzlichen Glückwunsch!