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Vorgehensweise/Ablauf

 

Teil A

Erstbesprechung bei der Feuerwehr vor Ort, Schutzzieldefinition, Überprüfung der Wünsche der Feuerwehr

Bedarfsanalyse, Beratung zum Beschaffungsumfang

herstellerunabhängige Beratung zu den Produkten

Organisation von Vorführungen der Fahrgestellhersteller und Hersteller der Aufbauten, Organisation von Produktvorführungen der Hersteller von Ausrüstungsgegenständen

Begleitung bei den Vorführungen vor Ort

Erstellung einer Bewertungsmatrix

Erstellen des Leistungsverzeichnisses

Besprechung des Leistungsverzeichnisses mit dem Auftraggeber, schriftliche Freigabe des Leistungsverzeichnisses, Weitergabe des Leistungsverzeichnisses an die Kanzlei

 

Teil B

rechtskonforme Ausschreibung, Erstellen und Betreuen des Vergabeverfahrens in Kooperation mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Ausschreibungen spezialisiert hat

Auswertung der Ausschreibung

Handlungsempfehlung

 

Teil C

Begleitung während des Fertigungs- und Übergabeprozesses (Abnahme des Fahrgestelles, Rohbauabnahme beim Aufbauhersteller, Endabnahme)

 

Die Teile A und C werden von der Beratungsagentur für Feuerwehren angeboten, der Teil B von dem Kooperationspartner, einer auf europäische Ausschreibungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet.

 

Zunächst treffen wir uns bei Ihnen im Feuerwehrhaus bzw. einem von Ihnen benannten Ort zum „Kennenlernen". Dabei überprüfen wir gemeinsam, ob das von Ihnen gewünschte Fahrzeug zum einen mit dem zu definierenden Schutzziel und darüber hinaus mit der jeweiligen Feuerwehr(organsations)verordnung (FwOV) übereinstimmt. Weiterhin besprechen wir die detaillierte Projektplanung und legen die einzelnen Schritte fest.

 

Ebenso besprechen wir den für alle Feuerwehrangehörigen wichtigsten Teil: Ihr Wunschfahrzeug. Unter Berücksichtigung der jeweiligen DIN und der sich daraus ergebenen Mindestausrüstung gehen wir detailliert auf Ihre individuellen Wünsche ein. Ihr Vorteil: ich berate Sie herstellerunabhängig und völlig neutral.

 

Im Anschluss erstelle ich das Leistungsverzeichnis. Diese besprechen wir nochmals im Detail, Anpassungen sind möglich. Nach der Freigabe durch Sie erhält die Kanzlei das Leistungsverzeichnis, diese übernimmt den juristisch-administrativen Teil von der Erstellung der Vergabeunterlagen, der eigentlichen Ausschreibung, der Angebotsprüfung und -bewertung bis letztendlich zur endgültigen Beschaffungsempfehlung, die dann von Ihrem Entscheidungsgremium beraten und beschlossen wird.

 

Sie sind Ihrem Ziel schon ein gutes Stück nähergekommen: nun erfolgt die Bestellung Ihres neuen Fahrzeuges! Gerne begleite ich Sie auf Wunsch während der Bauphase bis hin zur Endabnahme. Und dann ist es geschafft. Ihr Traum in Rot wird feierlich übergeben und kann im Einsatzdienst zeigen, was in ihm steckt. Herzlichen Glückwunsch!

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